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März 2007

*BTP:
Bundestagspräsident


Direkte Demokratie durch unmittelbare Wahlen –
von der Parteienauswahl zur Bürgerdemokratie

Artikel 38 Grundgesetz

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

         Die Väter des Grundgesetzes haben sich unmissverständlich geäußert: die Abgeordneten sollen unmittelbar, d. h. direkt vom Volk gewählt werden. Das von den Parteien geschaffene Wahlrecht folgt in diesem Punkt nicht dem Grundgesetz. Die Parteien haben sich das Privileg herausgenommen, durch die von ihnen kontrollierte Kandidatenaufstellung nur noch eine mittelbare Wahl zu ermöglichen. Durch die eigenmächtige Vorsortierung der auf den Stimmzetteln erscheinenden Namen können sie auf die Volksvertreter Druck ausüben, der gelegentlich zu einem imperativen Mandat führt, eher aber zu vorauseilendem Gehorsam der Abgeordneten ausarten kann, um ja nicht die kommende Kandidatenkür und damit den gut bezahlten Job zu verpassen. Sofern ein Kandidat sich nicht dem Willen der Parteimehrheit beugt, wird er eventuell in Zukunft nicht mehr aufgestellt, basta. Das Gewissen der Abgeordneten als eine fundamentale Kontrollinstanz oder innersubjektive Reflexion des Einzelnen gegenüber der Öffentlichkeit wird durch die Kandidatenauslese systematisch ausgehebelt und durch die Parteiräson ersetzt. Sofern aber der Einzelne bei einem Fehlverhalten die Entlarvung durch die Öffentlichkeit nicht fürchten muss, sondern sich immer hinter der anonymen Parteilinie oder geheimen Wahlen verstecken kann, wird eine gewissenhafte Entscheidung verunmöglicht. Seine innere Kontrollinstanz, das Gewissen, kann einen positiven, weil auf die Moralvorstellungen der Bevölkerung beruhenden Einfluss auf die Entscheidungen des Volksvertreters nur dann entfalten, sofern der Abgeordnete sich von einer überschaubaren Gruppe von Wählern gegenüber kontrolliert fühlt und unter Umständen in der eigenen Partei in diesem Sinne seine Meinung frei und unabhängig zur Geltung bringen kann. Nur durch diese unmittelbaren Verpflichtungen gegenüber identifizierbaren Gruppen können rationale Eigennutzkalküle begrenzt werden, um sich voll und ganz mit den Gefühlen und Empfindungen der Wähler und deren zu erwartenden Rückmeldungen zu identifizieren. Der Wähler erwartet nicht nur, wie häufig unterstellt wird, den eigenen Vorteil, sondern ebenso auch problemorientierte, über den Tag hinaus reichende Entscheidungen, die dem Gemeinwesen als Ganzes dienlich sind.

               Dieser zwischenmenschliche, vom Gewissen kontrollierte Zusammenhang zwischen Wählern und Gewählten scheint den Schöpfern des Grundgesetzes noch sehr klar gewesen zu sein, die politischen Parteien hatten bei der anschließenden Verabschiedung des Wahlgesetzes anderes im Sinn und nahmen es daher mit der vorgeschriebenen „Unmittelbarkeit“ nicht so genau. Sie wollten ein entscheidungsbereites Parlament und keine „Weimarer Verhältnisse“. Darum konnten in den vergangenen Jahrzehnten die Parteispitzen in kritischen Situationen sehr wohl massiven Druck auf Abgeordnete ausüben, damit die eigentlichen Gesetzgeber, d. h. die Abgeordneten, sich dem Machtwillen der Regierungsparteien fügten. Der gelegentlich oligarchisch anmutende Führungsstil der Parteioberen gegenüber den Gewählten und den Wählern ist erstaunlich. Die sinkende Wahlbeteiligung ist Ausdruck der aus solchen Regelungen entstehenden Politikverdrossenheit der Bürger, insbesondere das Ergebnis des häufig vorprogrammierten Wortbruches gegenüber vollmundigen Wahlversprechen. Wird eine Wahlaussage gebrochen, so werden „neue Sachzwänge“ oder der Fraktions- bzw. Koalitionszwang vorgeschoben. Schnelle Entscheidungen sind aber nicht immer gute Entscheidungen. Auf alle Fälle wird das möglicherweise schlechte Gewissen des einzelnen Abgeordneten allzu häufig durch die höhere Vernunft des Parteivorstandes entlastet. Die politischen Parteien haben durch die konkrete Ausgestaltung der Kandidatenvorauswahl und der ihnen allein zugeordneten Wahlkampffinanzierung die Unmittelbarkeit der Wahl und damit aber u. a. auch die Gewissensfreiheit der Abgeordneten weitgehend ausgehebelt, sodass in den vergangenen Jahrzehnten faktisch eine Funktionärs- oder leider auch häufig eine Gefälligkeitsdemokratie entstehen konnte. Die Parteien versuchen häufig, nur den jeweiligen Zeitgeist aufzugreifen, um so erst einmal die Wahl zu gewinnen und sich dann anschließend mit allerlei faulen Ausreden durchzuwurschteln, anstelle mit gestandenen Persönlichkeiten die notwendigen Entscheidungen für eine sichere und freie Zukunft auf dem Fundament einer anspruchsvollen, offenen Diskussion mit einem voll besetzten Parlament auf den Weg zu bringen. Neben der aktuell immer stärker werdenden Direktdemokratiebewegung, die über Bürger- und Volksentscheide eine unmittelbare Beteiligung des Volkes an der Umsetzung von Politik verwirklichen möchte, wäre ein dem Text des Grundgesetzes angemessenes Wahlrecht ein allgemein unterschätzter, weiterer Ansatzpunkt, die repräsentative Demokratie durch direktdemokratische Strukturen qualitativ zu verbessern.

             Mit der Erststimme wird nach geltendem Wahlrecht unmittelbar ein Direktkandidat des jeweiligen Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme kann lediglich eine Kandidatenliste einer Partei ausgewählt werden. Während beim Direktkandidaten faktisch nur zwischen den beiden Vertretern der Volksparteien gewählt werden kann, beschränkt sich die Zweitstimme auf eine Parteienauswahl. Die dortige Reihenfolge von Kandidaten wird von den Delegierten der Parteien vor der Wahl festgelegt. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten dieser Liste gelangen in das Parlament. Sofern jemand als Volksvertreter ins Parlament möchte, so ist es bereits in finanzieller Hinsicht kaum zu umgehen, einer politischen Partei beizutreten, um so entweder im Laufe der Zeit den Platz des Direktkandidaten in einem Wahlkreis oder einen aussichtsreichen Listenplatz für die Zweitstimme zu erhalten. Tatsächlich gelangen die jeweiligen Direktkandidaten der Erststimme bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschließlich über die beiden größeren Volksparteien in das Parlament. Da die Wähler insgesamt kaum die einzelnen Kandidaten kennen lernen können und die Kandidaten der kleineren Parteien erfahrungsgemäß nahezu chancenlos sind, müssen sich die Wähler an den allgemeinen Wahlaussagen der politischen Parteien orientieren und wählen aus dieser Situation heraus, um ihre Stimme möglichst nicht ungenutzt zu lassen, häufig den angebotenen Kandidaten der näher stehenden Partei. Da man ohnehin weiß, dass die Kandidaten sich dem Parteiwillen fügen müssen, besteht bei den Wählern kein großer Bedarf, die tatsächlichen Fähigkeiten der Direktkandidaten tiefergehend zu erforschen. Von einer unmittelbaren Wahl der Personen des jeweiligen Wahlkreises kann wohl kaum gesprochen werden. Der Direktkandidat fühlt sich seiner Partei und erst an zweiter Stelle den Wählern verpflichtet, weil er seine Kandidatur seiner Partei und dessen Finanzkraft zu verdanken hat.

               Nicht viel anders verhält es sich mit der Zweitstimme. Sofern sich Kandidaten einer Partei z. B. aus Gewissensgründen, d. h. aus eigenen Ermessensabwägungen und Selbstreflektionen bei wichtigen Entscheidungen von der Parteilinie abkehren, verlieren sie schnell die Sympathie der Funktionäre und können davon ausgehen, dass in Kungelrunden für die nächste Delegiertenwahl über seinen Kopf hinweg ein weiter hinten liegender Listenplatz ausgehandelt wird. Die Ungebundenheit der Kandidaten gegenüber der Parteiführung und damit die im Grundgesetz hervorgehobene Gewissensfreiheit werden zur Farce. Die leeren Parlamentsbänke zeugen davon, dass die politischen Entscheidungen nicht im Parlament, sondern in den Hinterzimmern der politischen Parteien und in ständiger Telefonverbindung zu wohlorganisierten Gruppen getroffen werden. Eine lebendige, repräsentative Demokratie benötigt in den Parlamenten herausragende Frauen und Männer, die den jeweiligen Regierungen ebenbürtig sind, um dem Verfassungsauftrag gemäß u. a. in die Lage versetzt werden, auch die von der eigenen Partei gestellte Regierung zu kontrollieren und neue Ideen in den Willensbildungsprozess einzubringen.

               Wie könnte im Zeitalter von Internet, Emails und täglichen Talk-Shows ein zeitgemäßes Wahlrecht aussehen, welches dem Ideal einer unmittelbaren Wahl näher kommt? Im folgenden Vorschlag soll die Struktur von Erst- und Zweitstimme beibehalten werden, in einem späteren Schritt ließen sich weitergehende Differenzierungen bei der unmittelbaren Wahl der Abgeordneten vorstellen. Interessierte Kandidaten für ein Direktmandat erhalten nach dem nun folgenden Vorschlag zunächst einmal von einer neutralen Wahlkommission nach Erfüllung von allgemeinen Vorkriterien, z.B. vorher ausgeübte soziale Engagements im Wahlkreis sowie einzubringende Unterschriftslisten, jeweils als kostenlose Wahlgrundlage eine zugeordnete Internetseite und lokale Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehsendeplätze, um dort den regionalen Wählern eigene Vorstellungen näher zu bringen. Sofern eine Parteimitgliedschaft besteht, sollte diese natürlich deutlich herausgestellt werden. Durch jeweils regional ausgerichtete Vorwahlen sollten aus einem begrenzten Pool von Kandidaten in den Vorwahlen die fünf aussichtsreichsten ausgewählt werden. Nur diese können entweder mit Unterstützung durch eine Partei oder aber im Prinzip auch ohne eine Partei als Direktkandidaten bei der eigentlichen Wahl auftreten. Die kleineren Parteien können dann z. B. offen aussprechen, welchem Direktkandidaten sie sich nahe fühlen und diesen offen zur Wahl empfehlen, sofern sie mit einem eigenen Kandidaten keinen Platz auf der Liste der Direktkandidaten durchsetzen konnten. Insbesondere könnte jeder Kandidat sich noch durch eine klare Aussage zum bevorzugten Kanzlerkandidaten profilieren. Damit würde vor allem erreicht, dass die vielen Erst-Stimmen nicht mehr verloren gehen, weil derzeit „aus Gewohnheit und mangels Kenntnis der Kandidaten“ nur die beiden Direktkandidaten der beiden Großparteien zum Zuge kommen. Zudem muss diese Hälfte aller Abgeordneten gegenüber der jetzigen Situation unvergleichlich enger mit den potentiellen Wählern in Kontakt treten, falls eine Wiederwahl angestrebt wird. Nicht Politikprominenz und abstrakte Versprechungen einer hoch oben thronenden Partei sind angesagt, sondern in regional begrenzten Veranstaltungen mit maximal vier weiteren Kandidaten sind Redegewandtheit, Eloquenz und vor allem Fachkenntnisse gefordert, um im Vorwahlkampf eine gute Ausgangsposition für die eigentliche, unmittelbare Wahl durch die Wähler zu erhalten. Nicht die Partei setzt den Abgeordneten unter Druck, sondern dieser die Partei, damit er im offenen Wettbewerb und angesichts der ihm unmittelbar gegenüber stehenden Wählerschaft für seine Partei bestehen kann. Die regionale Wählerschaft gewinnt an Gewicht, Lobbyisten und anonyme, gut organisierte Interessen haben bei den Direktkandidaten kaum noch eine Chance. Das Gewissen kann gegenüber den Wählern des Wahlkreises zur Geltung kommen, weil der Kandidat sich nicht mehr hinter seiner Partei verstecken kann.

               Wichtig wäre es, dass die fünf Kandidaten ein gleiches, ausreichendes Budget für die Wahlkampffinanzierung vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen. Die Verwendung des verfügbaren Budgets muss nach den Wahlen durch entsprechende Kostenbelege nachgewiesen werden. Gelder, die nicht für die Wahlkampfführung nachgewiesen werden, müssen zurückgezahlt werden. Falls die Kandidaten Spenden erhalten, so müssen diese veröffentlicht werden. Gelingt es also, auf Basis der Vorwahlen auf die Liste zu kommen, so besteht auch finanziell eine faire Chance, dass Direktmandat zu erhalten. Diese Chance wird noch deutlich erhöht, wenn vorab öffentlich gesagt wird, für welchen Kanzlerkandidaten oder für welche Regierungskonstellation man sich als Abgeordneter einsetzen möchte oder aber auch, für welche Konstellationen man nicht zur Verfügung steht. Ob insgesamt, wie im aktuellen Wahlrecht vorgesehen, die Hälfte der Abgeordneten nach diesem Regionalitätsprinzip zu wählen ist, oder ob es in Zukunft durch größere Wahlkreise nur noch ein Drittel sein sollte, um so die Zahl der Listenkandidaten zu erweitern, wäre zu diskutieren. Auf alle Fälle wird das Regionalitätsprinzip durch dieses Verfahren gestärkt.

               Bei der Zweitstimme kann das derzeitige Listensystem der Parteien beibehalten werden, allerdings kann der Wähler jeden beliebigen Kandidaten dieser Liste ankreuzen; Panaschieren und Kumulieren kommen zur Anwendung. Auf die Möglichkeit einer Gewichtung von z.B. fünf Stimmenanteilen der Zweitstimme auf entweder verschiedene oder nur einen Kandidaten soll nicht näher eingegangen werden. Wegen der elektronischen Lesbarkeit von Stimmzetteln wären viele Ausgestaltungen denkbar. Die ausgewiesene Reihenfolge der Kandidaten bei den einzelnen Parteien wäre jedenfalls nicht mehr wichtig. Die Parteien würden vor allem gut daran tun, nur einen realistischen Umfang an Kandidaten auszuweisen und zudem bei den einzelnen Kandidaten Schwerpunkte für die Wähler zu setzen, damit nicht z. B. alle Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren. Die sogenannten „Zugpferde“ finden sich dann eher bei den Direktkandidaten, die Spezialisten für einzelne Fachgebiete eher auf der Liste, gleichwohl müssen sie sich um Stimmen bei den Interessenten des Fachgebietes bemühen. Sofern das Expertenwissen den Wählern nicht vermittelt werden kann, so hat der Kandidat auch im Parlament nichts zu suchen. Die Finanzierung der Kandidaten könnte analog der Direktkandidaten erfolgen, d. h. jedem Listenkandidaten steht ein gleich hohes Budget zur Verfügung, welches nach der Wahl mit Rechnungen zu belegen wäre. Parteien, die erstmals die Voraussetzungen zur Teilnahme an Wahlen erfüllen, können ein Mindestbudget für eine Anzahl von Kandidaten in Anspruch nehmen. Im Ergebnis sollten die Kandidaten, die von Ihrer Partei auf die Liste gesetzt wurden, über das Budget die eigene Verwendungshoheit besitzen. Es bleibt den Kandidaten natürlich unbenommen, das eigene Wahlbudget im Parteibudget aufgehen zu lassen.

               Die Kandidaten mit den meisten Stimmen der Landesliste sind gewählt, Überhangmandate können nicht entstehen. Auch bei den Listenkandidaten wäre es für die Wähler hilfreich, wenn der Kandidat den bevorzugten Kanzlerkandidaten vorab eindeutig benennt. Die Qualität der demokratischen Willensbildung würde nochmals weiter erhöht, wenn der Wahlturnus für Abgeordnete auf drei Jahre verkürzt würde und jeder Abgeordnete nur zweimal wiedergewählt werden könnte. Keineswegs müsste nach jeder Wahl gleich die gesamte Regierung ausgewechselt werden. Zudem sollte jede Teilnahme an Parlamentssitzungen und die jeweiligen konkreten Abstimmungsentscheidungen sowie die Redebeiträge oder schriftlichen Stellungsnahmen der Abgeordneten in einer offiziellen Internetseite des Deutschen Bundestages vollständig und geordnet ausgewiesen werden, damit die Wähler unmittelbar prüfen können, ob die im Wahlkampf getroffenen Aussagen sich in den späteren Abstimmungen und Beiträgen tatsächlich wiederfinden. Diese Transparenz würde vor allem das Gewissen des Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes enorm zur Geltung bringen. Eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter verlangt also vor allem eine transparente Politik, eine faire Finanzierung des Wahlkampfes sowie eine angemessene Bezahlung der Tätigkeit und angemessene Ausstattung an Informationsmöglichkeiten. Die Regierungsbildung würde keineswegs, wie immer wieder von Anhängern des personalisierten Verhältniswahlrechtes und der Parteiendemokratie zu hören ist, destabilisiert, sondern sie würde für die Wähler berechenbarer, da sich die Kandidaten vorab eindeutig festlegen und damit die Koalitionsverhandlungen durch den Wählerwillen vorstrukturiert sind. Insbesondere könnte durch bundesweite Volksentscheide u. a. auch eine Wahlrechtsreform durchgesetzt werden, mit der die heutige Parteienherrschaft gebrochen wird. Unmittelbar gewählte Abgeordnete könnten sich insbesondere in ihrer Auseinandersetzung mit Volksentscheiden profilieren.

Dr. Hermann Meemken, Berlin
Mitglied der Partei DEMOKRATEN

 

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