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Herrn Heinrich Dießelmeyer Solinger Straße 52 40764 Langenfeld
Sehr geehrter Herr Dießelmeyer,
der Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, hat mich gebeten, Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. September 2007 zu danken und Ihnen zu antworten.
Ihr Vorschlag, die Altersentschädigung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen und den Abgeordneten eine zusätzliche private Altersvorsorge entsprechend den Regelungen der so genannten Riester-Rente zu ermöglichen, wurde zur Kenntnis genommen. Die Frage einer Neuregelung der Diäten und der Altersversorgung der Abgeordneten wird derzeit zwischen den Fraktionen beraten, wobei unterschiedliche Modelle diskutiert werden.
In Bezug auf die Rente mit 67 hat Bundestagspräsident Dr. Lammert gesagt, er würde sich wünschen, dass bei der Reform der Abgeordnetenpensionen nicht nur die Altersgrenze von 67 Jahren nach einer langen Übergangszeit aus dem gesetzlichen System übernommen wird, sondern dass der Bundestag diese Neuregelung für sich ab sofort beschließt. Das Parlament würde insofern mit gutem Beispiel vorangehen, da sich die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 2012 bis 2029 vollzieht.
Bei der populären Kritik an der vermeintlichen „Überversorgung“ von Politikern wird im Übrigen oft übersehen, dass die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einen vorübergehenden Einschnitt in das Berufsleben darstellt. Denn die Tätigkeit als Mitglied der Regierung oder auch als Abgeordneter ist zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer. Hinzu kommt, dass die Übernahme hoher politischer Ämter nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf erfordert. Aus diesem Grund wird für solche Inhaber öffentlicher Amter allgemein eine Versorgung bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist, gewährt. Erst wer dem Bundestag zwei Wahlperioden angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld -unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit -in einer Summe auszahlen lassen.
Auch bei der Altersversorgung der Mitglieder des Bundestages hat es in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach deutliche Einschnitte gegeben. Bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1995wurden Steigerungsraten und Höchstsatz gesenkt. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält nur noch 36 % der Entschädigung als Altersversorgung (vorher 51 %). Diese in ihrer Wirkung dem erst jüngst bei der Altersrente eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor vergleichbare Strukturreform entlastet die öffentlichen Kassen, ebenso die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ab der 15. Wahlperiode, weil künftig weniger Abgeordnete Altersentschädigung beziehen werden.
2004 sind zur Kostendämpfung weitere Kürzungen beschlossen worden; im Ergebnis wird das Niveau der Altersversorgung schrittweise um weitere 2 % gesenkt und wird dann z.B. bei 12 Jahren Abgeordnetentätigkeit noch 34 % der Entschädigung betragen. Die Hinterbliebenenversorgung wurde von 60 auf 55 % der Altersentschädigung des Verstorbenen gemindert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Matthias Potocki
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